I. Das Amtsgericht hat die Betroffene wegen Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 100 DM verurteilt. Nach den Feststellungen beachtete sie nicht das Rotlicht der Lichtzeichenanlage Krefeld (Wall-/Krefelder Straße). Sie befand sich ca. 10 m vor der Haltelinie, als die Ampel von "gelb" auf "rot" umschlug.
Der gegen dieses Urteil gerichtete Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, mit dem das Verfahren beanstandet und die Verletzung sachlichen Rechts gerügt wird, hat keinen Erfolg. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist weder zur Fortbildung des Rechts noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten (§ 80 Abs. 1 OWiG).
II. Die im Zulassungsantrag aufgeworfenen Rechtsfragen sind in der Rechtsprechung geklärt.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|