Herrn/Frau
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Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
soweit Sie für die Dauer des Ausfalls Ihres Unfallfahrzeugs einen Ersatzwagen anmieten, sollten Sie vor Abschluss des Mietvertrags unbedingt auf Folgendes achten:
Viele Mietwagenunternehmen haben zwei unterschiedliche Tarife. Kunden, die erklären, sie wollten aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls ein Fahrzeug anmieten, wird oft ein sogenannter Unfallersatztarif angeboten, der preislich über dem Normal- oder Pauschaltarif liegt. Dieser Normaltarif gilt bei Vermietungen aus rein privatem bzw. geschäftlichem Anlass. Manchmal wird dem Verkehrsunfallkunden beim Vertragsgespräch verschwiegen, dass es einen solchen Normal- bzw. Pauschaltarif gibt, so dass dann die Anmietung zum höheren Unfallersatzwagentarif erfolgt.
In diesen Fällen können sich bei der Regulierung von nach dem Unfallersatztarif berechneten Mietwagenkosten Schwierigkeiten ergeben. Die Versicherungen ersetzen die Kosten nur bis zum Betrag, der bei Zugrundelegung des sogenannten Normal- bzw. Pauschaltarifs entstanden wäre.
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