Hinweis, dass Rechnungsprüfung nicht abgewartet wird

 

 

 

Name der Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

 

Versicherungs-/Schadensnr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

meinem Mandanten ist es weder zumutbar noch ist er verpflichtet, mit der Regulierung der restlichen Ersatzansprüche so lange zuzuwarten, bis die von Ihrer Gesellschaft veranlasste Rechnungsprüfung durch den Sachverständigen  

erledigt ist.

Die Ihnen bereits vorliegende Reparaturrechnung erbringt den Beweis, dass die aufgeführten Kosten zur Beseitigung des Unfallschadens erforderlich waren.