Herrn/Frau
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Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
zur Regulierung Ihres Schmerzensgeldanspruchs ist es nicht erforderlich, dass Sie selbst ein Attest durch den behandelnden Arzt ausstellen lassen.
Das Schmerzensgeld bemisst sich nach einer Vielzahl von Gesichtspunkten, die in aller Regel in einem Attest nicht festgehalten werden können. Deswegen habe ich veranlasst, dass die Versicherung einen umfassenden Bericht bei Ihrem behandelnden Arzt einholt und entsprechend bezahlt.
Im Übrigen rate ich dazu, die endgültige Bezifferung des Schmerzensgeldanspruchs bis zur Beendigung der ärztlichen Behandlung zurückzustellen. Erst dann sind sämtliche für die Bemessung wesentlichen Umstände, wie z.B. die Dauer der Arbeitsunfähigkeit oder eine etwa verbleibende Beeinträchtigung, ausreichend festgestellt und können berücksichtigt werden.
Bitte teilen Sie mir bei Gelegenheit noch mit, wie sich die unfallbedingten Beeinträchtigungen im täglichen Leben ausgewirkt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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