Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 4.7.2008 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten zu 1. bis 3. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.929,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. Juli 2007 zu zahlen.
Die weiter gehende Klage wird abgewiesen.
Die weiter gehende Berufung wird zurückgewiesen.
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