Auf die Berufung des Beklagten wird das am 28. Januar 2010 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Az.:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.500,00 € sowie weitere 3.004,76 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. April 2009 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte zum Ersatz aller weiteren materiellen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 24. September 2009 gegen 18:33 Uhr in W... verpflichtet ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 12 % und der Beklagte 88 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|