Höhe des Schmerzensgeldes bei Rippenfrakturen, Kopfplatzwunden mit Gehirnerschütterung und traumatischer Kniegelenksläsion
OLG Bamberg, Urteil vom 09.01.1984 - Aktenzeichen 5 U 125/83
DRsp Nr. 1996/609
Höhe des Schmerzensgeldes bei Rippenfrakturen, Kopfplatzwunden mit Gehirnerschütterung und traumatischer Kniegelenksläsion
DM 20000 Schmerzensgeld für mehrere Rippenfrakturen, ferner für Kopfplatzwunden mit Gehirnerschütterung und traumatischer Kniegelenksläsion. 8 Wochen stationäre Behandlung, 1 Operation. Der Geschädigte, ein 53 Jahre alter Siebdrucker, musste wegen des verbleibenden Dauerschadens seinen Beruf aufgeben. Erhöhend wirkte sich ferner aus, daß die Versicherung jahrelang auf die Schmerzensgeldforderungen keine Zahlung geleistet hatte.