I.
Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluß der Regierung von Oberbayern vom 16. Juni 1993 für das Bauvorhaben Bundesautobahn A 99, Autobahnring München, Streckenteilabschnitt Langwied-Allach mit Spange Eschenried, Bau-km 97+650 bis Bau-km 102+110. Er ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in Untermenzing.
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