Inanspruchnahme des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Verjährung des Anspruchs des Versicherungsnehmers auf die Versicherungsleistung
BGH, Urteil vom 20.01.1971 - Aktenzeichen IV ZR 1134/68
DRsp Nr. 1994/5770
Inanspruchnahme des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Verjährung des Anspruchs des Versicherungsnehmers auf die Versicherungsleistung
In der Pflichtversicherung bleibt die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung in Ansehung des Dritten auch dann bestehen, wenn der Versicherungsnehmer (Versicherte) den Anspruch auf die Versicherungsleistung verjähren läßt. § 158c Abs. 1VVG ist insoweit entsprechend anzuwenden.