OLG München - Endurteil vom 08.09.2017
10 U 4665/16
Normen:
ZPO § 286;
Vorinstanzen:
LG Passau, vom 27.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 315/15

Indizien für einen fingierten Verkehrsunfall

OLG München, Endurteil vom 08.09.2017 - Aktenzeichen 10 U 4665/16

DRsp Nr. 2018/14004

Indizien für einen fingierten Verkehrsunfall

Für einen vorsätzlich herbeigeführten, fingierten Verkehrsunfall spricht, dass das klägerische Fahrzeug keinerlei Ausweichbewegung ausgeführt hat, obwohl es mindestens drei Sekunden freie Sicht auf das rückwärts mit höchst möglicher Geschwindigkeit des zufahrende beklagten Fahrzeug hatte, wobei wiederum für einen fingierten Unfall spricht, dass das Fahrzeug in einem von Hauswänden begrenzten Innenhof rückwärts fahrend auf eine Kollisionsgeschwindigkeit von mindestens 25 km/h beschleunigt wurde.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten zu 2) vom 02.12.2016 wird das Endurteil des Landgerichts Passau vom 27.10.2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

I.

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 5.203,10 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 13.02.2015 zuzüglich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 587,50 € zu bezahlen.

II.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

III. 2. 3. 4.