BGH - Urteil vom 09.02.1972
IV ZR 61/71
Normen:
AKB § 7 ; VVG § 6 Abs. 1, 3 ;
Fundstellen:
DAR 1972, 159
MDR 1972, 402
NJW 1972, 631
VRS 42, 256
VersR 1972, 341

Kausalität der Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort

BGH, Urteil vom 09.02.1972 - Aktenzeichen IV ZR 61/71

DRsp Nr. 1994/5710

Kausalität der Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort

1. Die endgültige Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort ist geeignet, das Aufklärungsinteresse des Versicherers ernsthaft zu gefährden; es kommt nicht darauf an, ob die polizeiliche Fahndung nach ihm verhältnismäßig bald Erfolg hatte. 2. Hat der Versicherungsnehmer das Kfz im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit gelenkt, so kann sein Verschulden hinsichtlich der Obliegenheitsverletzung nicht deshalb als gering angesehen werden, weil er auch die Unfallflucht unter der seine Zurechnungsfähigkeit mindernden Alkoholwirkung begangen hat.

Normenkette:

AKB § 7 ; VVG § 6 Abs. 1, 3 ;

Hinweise: