Kausalität einer Amtspflichtverletzung für den eingetretenen Schaden
BGH, Beschluß vom 21.01.1982 - Aktenzeichen III ZR 37/81
DRsp Nr. 1994/4925
Kausalität einer Amtspflichtverletzung für den eingetretenen Schaden
Ursächlicher Zusammenhang zwischen Amtspflichtverletzung und Schaden ist bei behördlichen Ermessensentscheidungen nur gegeben, wenn feststeht, daß bei fehlerfreiem Vorgehen eine andere, den Schaden vermeidende Ermessensausübung vorgenommen worden wäre.