BGH - Beschluß vom 21.01.1982
III ZR 37/81
Normen:
BGB §§ 839, 249 ; GG Art. 34 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
VersR 1982, 275

Kausalität einer Amtspflichtverletzung für den eingetretenen Schaden

BGH, Beschluß vom 21.01.1982 - Aktenzeichen III ZR 37/81

DRsp Nr. 1994/4925

Kausalität einer Amtspflichtverletzung für den eingetretenen Schaden

Ursächlicher Zusammenhang zwischen Amtspflichtverletzung und Schaden ist bei behördlichen Ermessensentscheidungen nur gegeben, wenn feststeht, daß bei fehlerfreiem Vorgehen eine andere, den Schaden vermeidende Ermessensausübung vorgenommen worden wäre.

Normenkette:

BGB §§ 839, 249 ; GG Art. 34 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen
VersR 1982, 275