Kein Entgelt durch Versorgungsrente bei vorweggenommener Erbfolge
BFH, Urteil vom 23.01.1992 - Aktenzeichen XI R 6/87
DRsp Nr. 1996/11362
Kein Entgelt durch Versorgungsrente bei vorweggenommener Erbfolge
»Im Falle der vorweggenommenen Erbfolge stellt die zugesagte Versorgungsrente auch dann kein Entgelt dar, wenn sie nicht aus den Erträgen des übertragenen Vermögens geleistet werden kann. Es ist in der Regel auch nicht zu prüfen, ob der Vermögensübergeber auf die Versorgungsleistungen zur Bestreitung seines Lebensunterhalts angewiesen ist.«
Normenkette:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1 ;
Gründe:
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