OLG Oldenburg - Beschluss vom 08.01.2007
15 U 71/06
Normen:
BGB § 434 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
DAR 2007, 212
OLGReport-Oldenburg 2007, 357
Vorinstanzen:
LG Osnabrück, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 1373/06

Kein Neuwagen bei Alter von 23 Monaten und Einstellung der Fabrikation kurze Zeit nach Herstellung

OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.01.2007 - Aktenzeichen 15 U 71/06

DRsp Nr. 2007/4826

Kein Neuwagen bei Alter von 23 Monaten und Einstellung der Fabrikation kurze Zeit nach Herstellung

»Ein unbenutzter, aber 23 Monate alter PKW ist auch dann kein fabrikneues Fahrzeug ("Neuwagen") mehr, wenn die Fabrikation dieses Fahrzeugtyps kurze Zeit nach der Herstellung des verkauften PKW eingestellt wurde.«

Normenkette:

BGB § 434 Abs. 1 S. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch nicht anfechtbaren einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Die Beklagte kann zu diesem Hinweisbeschluss bis zum 2. Februar 2007 Stellung nehmen. Danach wird der Senat entscheiden.

II.

Der Senat lässt sich bei seiner Absicht, nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren, von folgenden Überlegungen leiten:

Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts.