LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.04.2014
L 7 SB 97/13
Normen:
SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 1; SGB IX § 69 Abs. 4; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 14; StVO § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 11; VersMedV § 2; VersMedV Anlage Teil B; VersMedV Anlage Teil D Nr. 3 Buchst. b S. 2 und Buchst. c;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 15.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 SB 157/13

Keine Anerkennung des Merkzeichens einer außergewöhnlichen Gehbehinderung im Schwerbehindertenrecht bei leichtgradiger Coxarthrose und Wirbelsäulenleiden ohne relevante Bewegungseinschränkungen

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.04.2014 - Aktenzeichen L 7 SB 97/13

DRsp Nr. 2014/14137

Keine Anerkennung des Merkzeichens einer außergewöhnlichen Gehbehinderung im Schwerbehindertenrecht bei leichtgradiger Coxarthrose und Wirbelsäulenleiden ohne relevante Bewegungseinschränkungen

Eine leichtgradige Coxarthrose und ein Wirbelsäulenleiden ohne relevante Bewegungseinschränkungen rechtfertigen nicht die Feststellung des Merkzeichens aG. Sofern eine Herz- und Lungeninsuffizienz vorliegt, ist erst bei schweren kardialen Dekompensationserscheinungen bzw. einer schweren Lungenfunktionseinschränkung die Feststellung des Merkzeichens aG gerechtfertigt. Gegen eine auf das schwerste eingeschränkte Gehfähigkeit spricht, wenn ärztlicherseits keine Notwendigkeit zum Einsatz von Hilfsmitteln zur Fortbewegung gesehen wird.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 1; SGB IX § 69 Abs. 4; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 14; StVO § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 11; VersMedV § 2; VersMedV Anlage Teil B; VersMedV Anlage Teil D Nr. 3 Buchst. b S. 2 und Buchst. c;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) vorliegen.