OLG Saarbrücken - Urteil vom 16.05.2007
5 U 575/06
Normen:
AUB § 1 I ; AUB § 1 III ; AUB § 2 ; AUB § 2 I (1) ; AUB § 2 III (2) ; AUB § 8 ; VVG § 12 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 18.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 372/03

Keine Anwendung des Anscheinsbeweises für den Nachweis der Kausalität zwischen Unfall und Gesundheitsschaden

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.05.2007 - Aktenzeichen 5 U 575/06

DRsp Nr. 2008/16674

Keine Anwendung des Anscheinsbeweises für den Nachweis der Kausalität zwischen Unfall und Gesundheitsschaden

»Geht es darum welche von mehreren Möglichkeiten hinsichtlich eines Geschehensablaufes gegeben ist, fehlt es an dem für die Anwendung des Anscheinsbeweises notwendigen typischen Geschehensablauf. Der Versicherte muss daher den Vollbeweis für die Kausalität des Unfallereignisses für die Gesundheitsschädigung erbringen.«

Normenkette:

AUB § 1 I ; AUB § 1 III ; AUB § 2 ; AUB § 2 I (1) ; AUB § 2 III (2) ; AUB § 8 ; VVG § 12 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger unterhält seit dem 1.1.2002 bei der Beklagten eine Unfallversicherung (Versicherungsschein-Nr. ~0) nach dem Konzept TOP-24-Stunden-Deckung mit 1000%-iger Progression im Falle der Invalidität unter Einschluss der Besonderen Bedingungen mit progressiver Invaliditätsstaffel und UNFALL-TOP-2001(Bl. 5 ff d.A.).