BayObLG - Beschluss vom 11.11.2020
201 ObOWi 1043/20
Normen:
StPO § 473 Abs. 1;

Keine Auswirkung der Nichtigkeit der 54. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.04.2020 auf BußgeldverfahrenUnveränderte Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten trotz Zitierfehler im Gesetz

BayObLG, Beschluss vom 11.11.2020 - Aktenzeichen 201 ObOWi 1043/20

DRsp Nr. 2021/14134

Keine Auswirkung der Nichtigkeit der 54. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.04.2020 auf Bußgeldverfahren Unveränderte Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten trotz Zitierfehler im Gesetz

1. Bei einer vor Inkrafttreten der 54. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.4.2020 [BGBl. I, 814] begangenen, jedoch erst nach deren Inkrafttreten am 28.04.2020 erfolgten Verurteilung wegen einer Abstandsunterschreitung kann bei unverändert vorgesehener Sanktionsfolge dahinstehen, ob aufgrund des fehlenden Zitats der Ermächtigungsgrundlage des § 26a Abs. 1 Nr. 3 StVG in der vorgenannten Verordnung ein Verstoß gegen das Zitiergebot nach Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG zu erblicken ist und ob dieser gegebenenfalls die (Teil-) Nichtigkeit der Bußgeldkatalog-Verordnung zur Folge hätte. Denn selbst bei einer Nichtigkeit der 54. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.4.2020 bleibt die Bußgeldkatalog-Verordnung in ihrer bisherigen Fassung weiterhin Grundlage für die Ahndung.