1. Der Zehnte Senat möchte die Auffassung vertreten, dass der Arbeitnehmer im Anwendungsbereich des §
2. Damit weicht der Senat von der Rechtsprechung des Fünften Senats (22. Februar 2012 -
3. Der Zehnte Senat fragt nach §
4. Der Rechtsstreit wird ausgesetzt.
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