Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung- auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
I.
Der Angeklagte ist durch Urteil des Amtsgerichts W. vom 28. Mai 2013- unter Freisprechung im Übrigen - wegen Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Verstoß gegen das zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 € verurteilt worden; zudem ist der Fahrzeugschein eingezogen worden. Seine Berufung hat das Landgericht durch das angefochtene Urteil verworfen. Hiergegen richtet sich die Revision des Angeklagten.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|