Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mandant hat die in der Schadensbezifferung angeführten Kleidungsstücke, die beim Unfall beschädigt wurden, aufbewahrt und fotografiert.
Diese können jederzeit durch einen Mitarbeiter Ihrer Gesellschaft nach Voranmeldung besichtigt werden. Mein Mandant ist gern bereit, Ihnen Fotos der beschädigten Kleidungsstücke zuzumailen.
Damit ist seitens meines Mandanten alles getan, um diese Schadensposition nachzuweisen. Er ist darüber hinaus nicht verpflichtet, die beschädigten Kleidungsstücke bei Ihnen vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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