Keine Werbungskosten durch Verzugszinsen aus verspäteter Pflichtteilsleistung
BFH, Urteil vom 14.04.1992 - Aktenzeichen VIII R 6/87
DRsp Nr. 1996/11690
Keine Werbungskosten durch Verzugszinsen aus verspäteter Pflichtteilsleistung
»Verzugszinsen, die ein Erbe wegen der verspäteten Erfüllung einer Pflichtteilsverbindlichkeit an den Pflichtteilsberechtigten zu entrichten hat, sind auch dann keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn der Nachlaß im wesentlichen aus einem GmbH-Anteil besteht.«
Normenkette:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, 7, § 7 ;
Gründe:
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