LG Stendal, vom 08.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 342/01
Kfz-Versichrerung: Rechtsfolgen einer verspäteten Schadensanzeige
OLG Naumburg, Urteil vom 29.04.2004 - Aktenzeichen 4 U 167/03
DRsp Nr. 2004/17835
Kfz-Versichrerung: Rechtsfolgen einer verspäteten Schadensanzeige
»Grundsätzlich ist bei einer verspäteten Schadensanzeige davon auszugehen, dass dies auf Nachlässigkeit des Versicherungsnehmers beruht. Dieser Erfahrungssatz kann jedoch dadurch erschüttert werden, dass eine andere Möglichkeit ernsthaft in Betracht kommt. Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer ein Interesse daran gehabt haben könnte, dass die Versicherung vom Wiederauffinden seines Fahrzeugs möglichst spät Kenntnis erlangte.«
Hinsichtlich des Sachverhalts nimmt der Senat auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug, § 540 Abs. 1ZPO. Der Kläger nimmt die Beklagte aus einer Vollkaskoversicherung auf Entschädigungszahlung in Anspruch.
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