KG - Beschluß vom 05.01.1981 (3 Ws (B) 353/80) - DRsp Nr. 1994/7960
KG, Beschluß vom 05.01.1981 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 353/80
DRsp Nr. 1994/7960
Ist der an einer Großstadtstraße neben der Fahrbahn angelegte besondere Parkstreifen an den Stellen, an denen Straßenbäume oder Laternen stehen, auf jeweils etwa 5 m unterbrochen, so verstößt das Parken auf der rechten Seite der Fahrbahn neben solchen Unterbrechungen nicht gegen § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO.