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Rechtsprechung
1990
Sonstige
OLG
KG
KG - Beschluß vom 05.07.1990
2 Ss 157/90 - 3 Ws (B) 163/90
Normen:
StVO
§
41
Abs.
2
Nr.
7
(Zeichen 274);
Fundstellen:
NZV 1990, 441
KG - Beschluß vom 05.07.1990 (2 Ss 157/90 - 3 Ws (B) 163/90) - DRsp Nr. 1997/1096
KG,
Beschluß
vom 05.07.1990
- Aktenzeichen 2 Ss 157/90 - 3 Ws (B) 163/90
DRsp Nr. 1997/1096
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist zu beachten, auch wenn sie von dem Betroffenen im Verwaltungsrechtsweg angefochten worden ist.
Normenkette:
StVO
§
41
Abs.
2
Nr.
7
(Zeichen 274);
Fundstellen
NZV 1990, 441
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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