KG - Beschluß vom 07.02.1977
3 Ws (B) 24/77
Normen:
StVO § 3 Abs. 3 ;
Fundstellen:
VRS 53, 60

KG - Beschluß vom 07.02.1977 (3 Ws (B) 24/77) - DRsp Nr. 1994/8008

KG, Beschluß vom 07.02.1977 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 24/77

DRsp Nr. 1994/8008

Ein Arzt, der wegen eines Zeitgewinns von allenfalls einer Minute auf einer besonders stark befahrenen Stadtautobahn die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um 50 km/h überschreitet, um einen Patienten aufzusuchen, der einen Herzanfall erlitten hat, kann sich nicht auf rechtfertigenden Notstand nach § 16 OWiG berufen.

Normenkette:

StVO § 3 Abs. 3 ;

Hinweise:

So auch OLG Düsseldorf v. 16.8.1977, VRS 54, 160 bei starken Bauchschmerzen, um in die Wohnung zu gelangen. - bejaht bei Heilpraktiker und schwerkrankem Patient; OLG Hamm NJW 1972, 1530. - 54 km/h Überschreitung zur Rettung eines Wellensittichs ist nicht gerechtfertigt; OLG Düsseldorf VRS 1990, 144.

Fundstellen
VRS 53, 60