KG - Beschluß vom 10.10.1977
2 Ws (B) 131/77
Normen:
StVO § 7 Abs. 5 ;
Fundstellen:
VRS 54, 215

KG - Beschluß vom 10.10.1977 (2 Ws (B) 131/77) - DRsp Nr. 1994/8001

KG, Beschluß vom 10.10.1977 - Aktenzeichen 2 Ws (B) 131/77

DRsp Nr. 1994/8001

Das Reißverschlußverfahren gilt nicht nur bei Fahrbahnverengungen und bei endenden Fahrstreifen in einem nicht unterbrochenen Straßenzug, sondern auch, wenn sich die Fahrbahn hinter einer Kreuzung wegen parkender Fahrzeuge nur mit einem Fahrstreifen fortsetzt.

Normenkette:

StVO § 7 Abs. 5 ;
Fundstellen
VRS 54, 215