KG - Beschluß vom 13.02.1969
12 W 725/69
Normen:
ZPO § 91a Abs. 1, § 92 ;
Fundstellen:
VersR 1969, 999

KG - Beschluß vom 13.02.1969 (12 W 725/69) - DRsp Nr. 1994/8088

KG, Beschluß vom 13.02.1969 - Aktenzeichen 12 W 725/69

DRsp Nr. 1994/8088

Mit der Übersendung eines Fragebogens zur Mehrwertsteuer ohne weitere Mitteilungen tritt der Haftpflichtversicherer des Schädigers noch nicht "in Verhandlung über den zu leistenden Schadensersatz" ein (vgl. § 4 Abs. 2 StVG), so daß er gegenüber der Klage des Geschädigten nicht mit Erfolg geltend machen kann, er habe durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage keine Veranlassung gegeben.

Normenkette:

ZPO § 91a Abs. 1, § 92 ;
Fundstellen
VersR 1969, 999