KG - Beschluß vom 15.08.1985 (3 Ws (B) 298/85) - DRsp Nr. 1994/7845
KG, Beschluß vom 15.08.1985 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 298/85
DRsp Nr. 1994/7845
Beim Rückwärtsfahren aus einer mit dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) gekennzeichneten Seitenstraße in eine Vorfahrtstraße wird sich der Kraftfahrer grundsätzlich eines Einweisers bedienen müssen.