KG - Beschluß vom 20.07.1978 (3 Ws (B) 240/78) - DRsp Nr. 1994/7989
KG, Beschluß vom 20.07.1978 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 240/78
DRsp Nr. 1994/7989
Fahrzeuge der Deutschen Bundespost dürfen das ihnen bei der Auslieferung von Paketen zustehende Sonderrecht (hier: Halten in zweiter Reihe) nur ausüben, soweit ihr Einsatz dies erfordert.