KG - Beschluß vom 25.01.1971 (2 Ws 244/70) - DRsp Nr. 1994/8078
KG, Beschluß vom 25.01.1971 - Aktenzeichen 2 Ws 244/70
DRsp Nr. 1994/8078
Bei der Billigkeitsentscheidung nach § 473 Abs. 4StPO darf nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden, daß er im ersten Rechtszug die Einlassung zur Sache verweigert und die entlastenden Umstände erst in der Berufungsinstanz vorgebracht hat.