KG - Beschluß vom 25.01.1971
2 Ws 244/70
Normen:
StPO § 473 ;
Fundstellen:
JR 1971, 299

KG - Beschluß vom 25.01.1971 (2 Ws 244/70) - DRsp Nr. 1994/8078

KG, Beschluß vom 25.01.1971 - Aktenzeichen 2 Ws 244/70

DRsp Nr. 1994/8078

Bei der Billigkeitsentscheidung nach § 473 Abs. 4 StPO darf nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden, daß er im ersten Rechtszug die Einlassung zur Sache verweigert und die entlastenden Umstände erst in der Berufungsinstanz vorgebracht hat.

Normenkette:

StPO § 473 ;

Hinweise:

Vgl. hierzu auch BayObLG v. 16.10.1970, MDR 1971, 322.

Fundstellen
JR 1971, 299