KG - Beschluß vom 28.01.1985 (3 Ws (B) 17/85) - DRsp Nr. 1994/7859
KG, Beschluß vom 28.01.1985 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 17/85
DRsp Nr. 1994/7859
A. Befreiung nach § 35 Abs. 1StVO besteht auch für den Fahrer eines Polizeiwagens, der, weil die Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgabe das erfordert, nur das blaue Blinklicht einschaltet, nicht aber das Einsatzhorn (§ 38StVO) verwendet.