KG - Beschluß vom 30.07.1979
3 Ws (B) 189/79
Normen:
StVO § 15 ;
Fundstellen:
VRS 58, 61

KG - Beschluß vom 30.07.1979 (3 Ws (B) 189/79) - DRsp Nr. 1994/7976

KG, Beschluß vom 30.07.1979 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 189/79

DRsp Nr. 1994/7976

Das Liegenbleiben i.S. des § 15 StVO setzt voraus, daß den Umständen nach mit einem Aufenthalt von ins Gewicht fallender Dauer gerechnet werden muß. Kurze Fahrunterbrechungen fallen nicht schon deshalb unter den Begriff, weil sie nicht gewollt und auch durch die Verkehrslage oder durch behördliche Anordnungen nicht veranlaßt worden sind.

Normenkette:

StVO § 15 ;
Fundstellen
VRS 58, 61