KG - Urteil vom 03.06.1985
12 U 3792/84
Normen:
BGB §§ 823, 254 ; StVG §§ 7, 9 ;
Fundstellen:
VersR 1986, 870

KG - Urteil vom 03.06.1985 (12 U 3792/84) - DRsp Nr. 1994/7847

KG, Urteil vom 03.06.1985 - Aktenzeichen 12 U 3792/84

DRsp Nr. 1994/7847

1. Ein Fußgänger, der die Fahrbahn außerhalb eines gesicherten Überwegs überschreiten will, hat sich, bevor er aus dem Schutz geparkter Fahrzeuge hervortritt, sorgfältig nach nahenden Kfz umzusehen. 2. Der Kraftfahrer, der auf einen unaufmerksam zwischen parkenden Fahrzeugen hervortretenden Fußgänger nicht sofort durch Bremsen oder Ausweichen reagiert, setzt sich im Fall einer Kollision dem Vorwurf eines Mitverschuldens aus, das im Zusammenhang mit der zu vertretenden Betriebsgefahr und dem Verschulden des Fußgängers eine Mithaftungsquote von 1/2 rechtfertigen kann.

Normenkette:

BGB §§ 823, 254 ; StVG §§ 7, 9 ;

Hinweise:

Zu 1: vgl. BGH v. 26.05.1964, VersR 1964, 846; BGH v. 12.07.1983, VersR 1983, 1037 = NJW 1984, 50; KG v. 17.01.1980, VersR 1981, 263

Fundstellen
VersR 1986, 870