KG - Urteil vom 09.01.1984 (12 U 3166/80) - DRsp Nr. 1994/7886
KG, Urteil vom 09.01.1984 - Aktenzeichen 12 U 3166/80
DRsp Nr. 1994/7886
In der Benutzung eines Kraftwagens, dessen Bremspedal sich bis auf die Bodenplatte durchtreten läßt, weil an beiden Vorderrädern die Bremsklötze gleichmäßig bis zur Bremsplatte abgenutzt sind, liegt eine Gefahrerhöhung im Sinne von §§ 23 ff VVG, die dem Führer des Kraftwagens nicht verborgen geblieben sein kann.