KG - Urteil vom 12.01.1978 (12 U 772/74) - DRsp Nr. 1994/7997
KG, Urteil vom 12.01.1978 - Aktenzeichen 12 U 772/74
DRsp Nr. 1994/7997
Einer unfallbedingt verletzten Hausfrau, die zeitweilig ihr Haushaltstätigkeit nicht ausüben kann, steht ein eigener Schadensersatzanspruch zu, dessen Höhe sich insbesondere nach den für eine vergleichbare Ersatzkraft erforderlichen Kosten richtet.