KG - Urteil vom 17.10.1974
22 U 10/74
Normen:
StVO § 17 Abs. 1, 3 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1975, 52
VersR 1975, 54

KG - Urteil vom 17.10.1974 (22 U 10/74) - DRsp Nr. 1994/8037

KG, Urteil vom 17.10.1974 - Aktenzeichen 22 U 10/74

DRsp Nr. 1994/8037

1. Für die Frage der Beleuchtungspflicht ist auf die besonderen Verhältnisse des Einzelfalles abzustellen. 2. Vor Sonnenuntergang ist Abenddämmerung, nach Sonnenaufgang ist Morgendämmerung begrifflich ausgeschlossen. 3. Leichter Nebel begründet nicht die Beleuchtungspflicht. 4. Bei der Verwertung meteorologischer Auskünfte kann Vorsicht geboten sein, wann der Unfallort nicht nahe der Wetterstation liegt. 5. Ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften begründet im allgemeinen den Anscheinsbeweis dafür, daß ein Unfall, den ein nicht vorschriftsmäßig beleuchtetes Fahrzeug verursacht, auf diesem Verstoß beruht.

Normenkette:

StVO § 17 Abs. 1, 3 ;
Fundstellen
VerkMitt 1975, 52
VersR 1975, 54