KG - Urteil vom 20.05.1974 (12 U 2639/73) - DRsp Nr. 1994/8046
KG, Urteil vom 20.05.1974 - Aktenzeichen 12 U 2639/73
DRsp Nr. 1994/8046
1. Eine in einem Mietvertrag über ein Kraftfahrzeug vereinbarte Haftungsbeschränkung wird auch zugunsten des nach dem Mietvertrag berechtigten Fahrers, der nicht Partei des Mietvertrages ist. 2. Dagegen kann in dem Mietvertrag dem an diesem Vertrag nicht beteiligten Fahrer nicht die Beweislast dafür aufgebürdet werden, daß die einen Anspruch gegen ihn begründenden Umstände nicht vorliegen.