KG - Urteil vom 28.03.1977 (12 U 2468/75) - DRsp Nr. 1994/8004
KG, Urteil vom 28.03.1977 - Aktenzeichen 12 U 2468/75
DRsp Nr. 1994/8004
1. Ein Kraftfahrzeug ist nicht "im Betrieb" im Sinne von § 7 Abs. 1StVG, wenn es ohne eigene Motorkraft durch eine automatische Waschanlage gezogen wird. 2. Für Schäden am Kraftfahrzeug, die durch nicht mehr aufzuklärende Fehler der Waschanlage entstanden sind, haftet deren Unternehmer aus positiver Vertragsverletzung.