OLG Oldenburg - Urteil vom 08.09.2004
Ss 398/04
Normen:
StGB § 315 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
AG Jever, vom 08.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ds 118/04

Konkrete Gefährdung von Fahrgästen durch Schnellbremsung eines Eisenbahnzuges

OLG Oldenburg, Urteil vom 08.09.2004 - Aktenzeichen Ss 398/04

DRsp Nr. 2005/4518

Konkrete Gefährdung von Fahrgästen durch Schnellbremsung eines Eisenbahnzuges

»Die Schnellbremsung eines 80 km/h schnell fahrenden Eisenbahnzuges bewirkt eine konkrete Gefahr von Verletzungen der Fahrgäste im Sinne von § 315 Abs 1 StGB

Normenkette:

StGB § 315 Abs. 1 ;

Gründe:

Das Amtsgericht Jever hat den Angeklagten am 8. September 2004 wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.