Ähnlich LG Marburg (Urteil - 5 S 244/98 - 26.5.1999, DAR 2000, 274) im Falle unzureichender "Sichtkontrollen aus dem Auto heraus": "Zwar stellt nicht jeder Baum, der an einer Straße steht, eine potenzielle Gefahrenquelle dar, auch wenn eine Erkrankung oder Vermorschung von außen nicht immer erkennbar ist, so dass ein Tätigwerden des Verkehrssicherungspflichtigen erst angezeigt ist, wenn sich eine konkrete Gefährdung durch einen Baum ergibt und Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine Gefahr durch den Baum hinweisen ... . Damit aber eine solche Gefahr überhaupt festgestellt werden kann, bedarf es einer regelmäßigen Kontrolle und bei verdächtigen Umständen eingehender Untersuchung, wobei solche Umstände darin zu sehen sind, dass etwa trockenes Laub, dürre Äste, äußere Verletzungen, hohes Alter etc. vorhanden sind."
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