Die Revision der Klägerin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Mosbach vom 31. August 2022 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Klägerin nimmt den beklagten Haftpflichtversicherer auf restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch.
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