Kostenersatz für ein zur Kfz-Schadensfeststellung eingeholtes Sachverständigengutachten
OLG Hamm, Urteil vom 13.04.1999 - Aktenzeichen 27 U 278/98
DRsp Nr. 2003/16385
Kostenersatz für ein zur Kfz-Schadensfeststellung eingeholtes Sachverständigengutachten
1. Auch die Kosten eines fehlerhaften/falschen Gutachtens sind zu erstatten, es sei denn, dass dem Betroffenen ein Auswahl- oder Informationsverschulden vorzuwerfen ist.2. Bis zur Begleichung der Sachverständigen-Rechnung geht der Ersatzanspruch auf Freistellung von den Kosten statt auf Zahlung.