Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist ein Kostenerstattungsanspruch aufgrund selbst beschaffter Krankenhausbehandlungen zur Durchführung abdomineller Chemoperfusionen und -filtrationen.
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