OLG Köln - Urteil vom 12.04.1994
22 U 257/93
Normen:
ZPO § 92 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1994, 284
SP 1994, 366
SP 1995, 186
VersR 1995, 358
ZfS 1994, 362

Kostenquote bei Teilabweisung einer unbezifferten Schmerzensgeldklage

OLG Köln, Urteil vom 12.04.1994 - Aktenzeichen 22 U 257/93

DRsp Nr. 1995/1774

Kostenquote bei Teilabweisung einer unbezifferten Schmerzensgeldklage

»Eine unbeziffert erhobene Schmerzensgeldklage ist dann mit entsprechender Kostenquote teilweise abzuweisen, wenn die Urteilssumme unter der vom Kläger geäußerten Größenvorstellung bleibt. Hat der Berufungskläger zwar nicht in der Hauptsache, aber mit seinem Angriff gegen die ihm wesentlich belastende Kostenentscheidung Erfolg, so ist das bei der Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens im Verhältnis von Hauptsache zum Wert des Kostenpunktes zu berücksichtigen.«

Normenkette:

ZPO § 92 ;

Gründe:

Die zulässige Berufung hat in der Sache nur hinsichtlich der Kostenentscheidung Erfolg.