FG Hessen - Urteil vom 01.06.2005
5 K 3144/03
Normen:
KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 § 3 Nr. 13 ;

Kraftfahrzeug; Ausländische Zulassung; Standort; Ausland; Nachweis - Umfang der Nachweispflicht für den regelmäßigen Standort eines Kraftfahrzeugs zur Vermeidung der Kfz-Steuerpflicht im Inland

FG Hessen, Urteil vom 01.06.2005 - Aktenzeichen 5 K 3144/03

DRsp Nr. 2007/6244

Kraftfahrzeug; Ausländische Zulassung; Standort; Ausland; Nachweis - Umfang der Nachweispflicht für den regelmäßigen Standort eines Kraftfahrzeugs zur Vermeidung der Kfz-Steuerpflicht im Inland

1. Der regelmäßige Standort eines Fahrzeuges wird durch den Schwerpunkt seiner tatsächlichen Verwendung bestimmt; es ist der Ort, von dem aus das Fahrzeug unmittelbar zum öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird bzw. an dem es nach Beendigung des Einsatzes ruht. 2. Soweit ein im Inland unbeschränkt Steuerpflichtiger behauptet, dass sämtliche von ihm gehaltenen Fahrzeuge sich zeitlich überwiegend im Ausland befunden haben, trifft ihn dafür die Beweislast. 3. Ausführungen zum behaupteten Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen im Ausland sind zum Nachweis ungeeignet, sofern keine Konkretisierung auf die jeweilige Kraftfahrzeugbenutzung erfolgt.

Normenkette:

KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 § 3 Nr. 13 ;

Tatbestand: