Herrn/Frau
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Ort, Datum
Unfall vom
Sehr geehrte...,
nach den bisherigen Erkenntnissen übersteigt der Betrag der voraussichtlichen Reparaturkosten zwei Drittel des Wiederbeschaffungswertes des Leasingfahrzeugs. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist mein Mandant als Leasingnehmer daher zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Leasingvertrages berechtigt (BGH NJW 87, 377). Von diesem Recht mache ich hiermit namens, im Auftrag und gemäß anliegender Vollmacht meines Mandanten Gebrauch und kündige außerordentlich und fristlos, hilfsweise zu dem im Leasingvertrag für diesen Fall vorgesehenen nächstzulässigen Zeitpunkt.
Mit freundlichen Grüßen
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