BGH - Urteil vom 02.11.1982
VI ZR 32/81
Normen:
BGB §§ 426, 840, 1353 ;
Fundstellen:
VersR 1983, 134
ZfBR 1987, 141
Vorinstanzen:
OLG Hamm,

Kürzung von Ersatzansprüchen gegen einen mit dem Ehegatten gesamtschuldnerisch haftenden Unfallverursacher

BGH, Urteil vom 02.11.1982 - Aktenzeichen VI ZR 32/81

DRsp Nr. 1994/4803

Kürzung von Ersatzansprüchen gegen einen mit dem Ehegatten gesamtschuldnerisch haftenden Unfallverursacher

Sind für eine Unfallverletzung sowohl der Ehegatte des Verletzten als auch ein Dritter verantwortlich, dann sind die Ersatzansprüche gegen den Dritten nicht deshalb von vornherein um den Mitverantwortungsanteil des Ehegatten zu kürzen, weil gegen ihn der Verletzte nach § 1353 BGB Ansprüche nicht geltend machen kann (hier: Schmerzensgeldanspruch).

Normenkette:

BGB §§ 426, 840, 1353 ;
Vorinstanz: OLG Hamm,
Fundstellen
VersR 1983, 134
ZfBR 1987, 141