OLG Saarbrücken - Urteil vom 30.07.2014
5 U 73/13
Normen:
VVG § 4;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 05.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 21/13

Legitimationswirkung des Versicherungsscheins bei Abtretung einer Kapitallebensversicherung durch eine geschäftsunfähige Versicherungsnehmerin

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.07.2014 - Aktenzeichen 5 U 73/13

DRsp Nr. 2014/14059

Legitimationswirkung des Versicherungsscheins bei Abtretung einer Kapitallebensversicherung durch eine geschäftsunfähige Versicherungsnehmerin

Die Legitimationswirkung des Versicherungsscheins setzt sich auch zu Lasten geschäftsunfähiger Versicherungsnehmer durch.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 05.09.2013 - 14 O 21/13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, solange die Beklagte nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

VVG § 4;

Gründe:

I.

Gegenstand des Rechtsstreits sind vermeintliche Ansprüche der Klägerin auf Feststellung des Fortbestandes eines Kapitallebensversicherungsvertrages mit der Beklagten, hilfsweise auf Rückzahlung der zu seiner Erfüllung von ihr geleisteten Beiträge.