1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 04.07.2016 -
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 04.07.2016 sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 9.324 € festgesetzt.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche aus einer Fahrzeug-Vollkaskoversicherung wegen eines Unfallgeschehens vom 05.06.2014.
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