I.
Die Klägerin macht Ansprüche in Höhe von 53.051,73 EUR aus einer mit der Beklagten geschlossenen Fahrzeugvollversicherung geltend wegen eines Unfallschadens, den der Geschäftsführer der Klägerin mit einem (in deren Eigentum stehenden) Porsche 911 GT 3 bei einem Unfall anlässlich der Rennveranstaltung "A " des Porscheclubs B am 22.4.2006 auf dem S erlitten hat; außerdem verlangt sie Ersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 749,95 EUR netto.
Wegen des erstinstanzlichen Parteivorbringens wird auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils Bezug genommen.
Das Landgericht hat mit Endurteil vom 22.12.2006 die Klage abgewiesen.
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